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3G im Fahrschulbetrieb

27.01.2022 | FAHRSCHUL-NEWS

Liebe Fahrschüler*innen, 

 

ab heute gilt in Fahrschulbetrieben und beim TÜV (zu den Prüfungen) wieder die 3G Regelung.

Zusätzlich zu geimpften oder genesenen Personen können also auch wieder Schüler die über einen Testnachweis (Apotheke o.ä. / kein PCR Test notwendig) verfügen an Unterricht, Fahrstunden und Prüfungen teilnehmen. 

PS: Lt. §4 Abs. 7 der 15. BaylfSMV sind Schüler die Regelmäßig in die Schule gehen, als getestet anzusehen. Hier muss ein Schülerausweis oder eine Bescheinigung der Schule vorgelegt werden.

 

 

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